Lexikon / FAQ

F.A.Q.

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Ihre behandelnde Ärztin (Hausarzt oder Facharzt, auch Zahnärztin) kann Physiotherapie verordnen. Auf der Heilmittelverordnung (Rezept) legt sie fest, welche Therapie für Sie geeignet ist, die Verordnungsmenge, Behandlungsanzahl pro Woche (z.B. 6x Manuelle Therapie, 2x wöchentlich) und kreuzt einen ggf. erforderlichen Hausbesuch an.

Rehasport wird von verschiedenen niedergelassenen Ärzten (Hausarzt oder Facharzt) verordnet.

Ja. Unsere Praxen haben die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie für Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen. Sollten Sie eine Verordnung haben, kontaktieren Sie uns bitte vorab persönlich oder telefonisch um Ihre Termine zu vereinbaren.

Sie können direkt an den Praxen parken. Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden.

Ja! Sie können sich direkt an uns wenden.

Beim ersten Termin findet immer eine differenzierte Befundaufnahme statt. Denn für uns gilt „Ohne Befund – keine Behandlung“. Erst müssen Ihre Probleme erkannt werden, dann können wir Sie therapieren und werden Sie aktivieren.

Nein. Ohne Termin steht Ihnen leider keiner unserer Therapeuten zur Verfügung. Das ist im Interesse aller Patienten, da Ihnen so unnötige Wartezeiten in unserer Praxis erspart werden.

Bitte bringen Sie ein großes Badetuch mit. Etwas Geld für die gesetzliche Zuzahlung (siehe unten). Tragen Sie bequeme Kleidung. Bitte Ihre Verordnung nicht vergessen. Ggf. Ihre Zuzahlungsbefreiung.

Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder gesetzlich versicherte Patient eine Zuzahlung von 10€ + 10% des Gesamtwerts des Rezeptes zuzuzahlen hat. Dies trifft nicht zu, wenn Sie eine durch die Krankenkasse ausgestellte Zuzahlungsbefreiung vorlegen können. Die gesetzliche Zuzahlung entrichten Sie bitte bei Ihrem ersten Termin.

Als Privatpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt. Vor Beginn der ersten Behandlung werden Sie über die zu erwartenden Kosten informiert. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe von Ihrer Versicherung erstattet werden.

Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordnung ausgewiesenen Behandlungen erhalten privatversicherte Patienten eine Rechnung, welche Sie bitte umgehend bei uns begleichen. Die Rechnung reichen Sie dann an Ihre private Krankenversicherung weiter.

Hier gilt das gleiche wie für privat versicherte Personen. Bitte beachten Sie: insbesondere die Beihilfe trägt die Behandlungskosten nicht in voller Höhe. Die Differenz ist von Ihnen zu begleichen.

Eine Absage sollte nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf gewährleisten zu können, sollte eine Absage spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Sobald Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an und sprechen, falls Sie uns nicht persönlich erreichen, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen.

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